allgemeine geschäftsbedingungen

cldy photography by claudia pospichal

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachfolgenden AGB kommen für alle angebotenen Leistungen, Angebote und Lieferungen zu tragen. Die Formulierungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

1.2. CLDY Photography by Claudia Pospichal, nachstehend nur noch die Fotografin genannt, erbringt ihre Leistungen nur auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderungen durch die Fotografin bekannt gegeben werden – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

2. Aufträge

2.1. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Ust weist die Fotografin keine Umsatzsteuer beim Rechnungsbetrag aus.  

2.2. Die Erteilung eines Auftrags an die Fotografin kann sowohl schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp, Brief etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Die Fotografin übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags einen Shootingvertrag oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme bzw. schriftliche Unterzeichnung des Shootingvertrags kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.

2.3. Fahrtkosten werden nach den im jeweiligen Angebot angegebenen Freikilometern ab 2542 Kottingbrunn zu einem Tarif von € 0,50 /  km vom Auftraggeber übernommen.

2.4. Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche geäußert wurden, bei der Bildbearbeitung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Fotos können Körnungen und Bildrauschen aufweisen, Farben können nicht den tatsächlich gewesenen Farben entsprechen etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

2.5. Die Fotografin kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Unfälle während des Shootings, allergische Reaktionen auf Insektenstiche o.ä.).

2.6. Bei Regen oder Schneefall, sofern es nicht der gewünschten Shootingkulisse entspricht, wird das Shooting kostenlos auf den nächstmöglichen Termin verschoben.

2.7. Bereits mit der Fotografin vereinbarte Termine müssen bis spätestens zwei Tage vor Beginn des Shootings verschoben oder abgesagt werden. Bei einer späteren Absage ist die Fotografin dazu berechtigt, 25% des vereinbarten Gesamthonorars zu verrechnen.

2.8. Shooting-Termine sind verbindlich. Sollte der Kunde zum Shooting ohne vorherige Absage nicht erscheinen, werden die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) ab 2542 Kottingbrunn mit € 0,50/km und einer Pauschale von € 50,- verrechnet.

2.9. Ist der Auftraggeber aus Gründen wie Krankheit, höherer Gewalt verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, ist dies der Fotografin ehestmöglich mitzuteilen und ein Ersatztermin zu finden. 

2.10. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail / WhatsApp / SMS in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs-, Pensions- und Hotelkosten) ist ausgeschlossen.

2.11. Beanstandungen bzw. Unzufriedenheitsbekundungen gleich welcher Art müssen innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

2.12. Bei Minderjährigen wird eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt, bevor der Vertrag abgeschlossen werden kann.

2.13. Bei der Tierfotografie muss der Auftraggeber der Besitzer des Tieres sein oder das schriftliche Einverständnis des Besitzers haben. Das Tier sollte gesund und haftpflichtversichert sein.

3. Nutzungsrechte der Fotografin

3.1. Die Nutzungsrechte an allen Fotos liegen auch nach dem Kauf bei der Fotografin.

3.2. Die Fotografin hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am erstellten Bildmaterial für alle Zwecke (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw…). Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…). Veröffentlichungen auf Sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook) und der Website der Fotografin werden vorher nicht angekündigt.

3.3. Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes des Bildmaterials gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos nicht veröffentlicht werden, muss dies ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. Sollte so eine Einschränkung des Nutzungsrechts vorliegen, darf die Fotografin zusätzliches Geld verlangen.

4. Nutzungsrechte des Auftraggebers

4.1. Mit dem Kauf von digitalem Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber folgende Rechte:

  • private Nutzungsrechte (unter privater Nutzung ist zu verstehen: Erstellung von Drucken des Bildmaterials für den privaten Gebrauch, jedoch nicht die Teilnahme an Gewinnspielen und Ähnlichem ohne Absprache mit der Fotografin)

  • Veröffentlichungsrechte der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen, nicht gewerblichen Website - es ist ausschließlich die weboptimierte Datei mit Logo zu verwenden inkl. Namensnennungen und/oder Verlinkung der Fotografin.

  • die gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet außer es liegen andere schriftliche Vereinbarungen vor. Ein Verstoß wird zur Anzeige gebracht und es darf dem Kunden ein mehrfacher Bildpreis verrechnet werden.

4.2. Der Verkauf der erworbenen Fotos oder Drucke dieser ist nicht gestattet.

4.3. Die Weitergabe von digitalem Bildmaterial an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten. 

4.4. Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Auftraggeber oder Dritten verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden. Das Logo der Fotografin darf unter keinen Umständen entfernt werden,

4.5. Dem Kunden werden keine unbearbeiteten Bilder ausgehändigt.

4.6. Sollte ein gewerbliches Nutzungsrecht vereinbart worden sein, hat die Fotografin bei jeder Nutzung ein Recht auf Namensnennung (z.B. Foto: CLDY Photography by Claudia Pospichal - www.cldy-photography.com).

5. Zahlungs- und Lieferkonditionen

5.1. Die vereinbarte Rechnungssumme ist vom Kunden am Shootingtag bar zu bezahlen oder vorab zu überweisen (ohne jeglichen Abzug). Sollte der Kunde Nachbestellungen tätigen, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Kontodaten werden per Mail zugestellt.

5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Drucke, etc. Eigentum der Fotografin.

5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

5.4. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

6. Vorzeitige Auflösung

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

7. Fotoarchivierung
Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der entstandenen Bilder, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

8. Verlust und Beschädigung

8.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet die Fotografin - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Dritte haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

8.2. Punkt 8.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

9. Leistung und Gewährleistung

9.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

9.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

9.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

9.5. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

9.6. Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich vom Vertragspartner zu beweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

9.7. Von der Fotografin genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen die Fotografin hergeleitet werden.

9.8. Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft iSd Punkt 9.8. handelt – bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen, Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Verlangen des Fotografen umgehend zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Vertragserfüllung besteht. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Fotografen bestehen nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass der Fotograf die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und ihm dadurch ein materieller Schaden entstanden ist. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.

9.9. Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen und gerät die Fotografin in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Vertragspartner der Fotografin nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen.

9.10. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind jedenfalls ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu (z.B. bei kommerzieller Nutzung der Bilder).

11. Datenschutz

11.1. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

1.Zweck der Datenverarbeitung:

Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer:

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:

Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten

  • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen

  • vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken

  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen

  • Datenübertragbarkeit zu verlangen

  • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und

  • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich an folgende Adresse wenden:

Mag. Claudia Pospichal

Wiener Neustädter Straße 62/12

2542 Kottingbrunn

www.cldy-photography.com

12. Vertragsverletzungen
Verstöße wie zum Beispiel nicht genehmigte Veröffentlichungen, Verbreitung oder jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Mahnung nicht entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann es zu einer Anzeige kommen und ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.